Werbung mit VersprechungenWas darf der Hersteller behaupten?Vitamin C beugt Erkältungen vor, Ballaststoffe regen die Verdauung an und Joghurt stärkt die Abwehrkräfte. Wer Aussagen auf Lebensmittelverpackungen liest, soll sicher sein, dass sie stimmen. Seit Sommer 2007 wird die sogenannte Health-Claims-Verordnung umgesetzt. Sie regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbebotschaften Lebensmittel tragen dürfen.
Der Markt mit Lebensmitteln, die einen zusätzlichen Nutzen für die Gesundheit versprechen, boomt. Viele Produkte gelten als besonders vitaminreich, herzstärkend oder verdauungsfördernd. Um Kunden mehr Klarheit über den Wahrheitsgehalt solcher Werbebotschaften zu verschaffen, kommt seit dem 1. Juli 2007 in der ganzen EU die Health-Claims-Verordnung (HC-VO) zur Anwendung.
Sie schreibt vor, mit welchen freiwilligen Aussagen ein Lebensmittel werben darf, wenn es um seinen Gesundheitswert oder seinen Nährwert geht. Was bedeutet die Verordnung?Die Verordnung regelt zum einen, welche Aussage zu einem konkreten Nährstoff zulässig ist. Steht auf der Verpackung „reich an Vitamin E“, müssen beispielsweise mindestes drei Milligramm Vitamin E enthalten sein. So gibt es für 24 nährwertbezogene Angaben genaue Vorschriften, angefangen von „fettarm“ über „reich an …” bis hin zu „von Natur aus …” Beispiel: Haferkleie mit Keim
Diese Angaben auf dem Produkt entsprechen der HC-VO:
- Mit einem hohen Ballaststoffgehalt (nährwertbezogene Angabe)
- Für eine cholesterinbewusste Ernährung (gesundheitsbezogene Angabe)
- Zur Förderung der Verdauungsfunktionen (gesundheitsbezogene Angabe)
Noch in Arbeit sind die zulässigen Aussagen der Health Claims, die sich konkret um die Gesundheit drehen. Hier unterscheidet die Verordnung allgemeine Claims (Wohlbefinden, Vitalität etc.), denen eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt werden muss. Zum anderen gibt es spezielle Angaben: Möchte ein Hersteller sein Produkt beispielsweise mit der Botschaft schmücken „Schokolade stärkt die Nerven”, muss er diese Aussage wissenschaftlich belegen. Sämtliche Hinweise, die sich auf die Gesundheitswirkung eines Lebensmittels beziehen, müssen bei der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA eingereicht und begründet werden. Alle als zutreffend klassifizierten Aussagen werden in einer Positivliste zusammengefasst und nur diese dürfen sich dann auf den Verpackungen wiederfinden. Hersteller können sich also nicht länger ausdenken, wie toll ihre Produkte sind, sondern die beworbene Aussage muss sich wissenschaftlich nachweisen lassen. Weitere Regelungen sind noch in ArbeitHinweise, dass ein Nährstoff das Krankheitsrisiko senken kann, dürfen ebenfalls ausgelobt werden. Auch hier gilt: Die Aussage muss wissenschaftlich haltbar sein. Findet man die Aufschrift: „Ballaststoffe können zur Vorbeugung von Darmkrebs beitragen”, muss es entsprechende Studien dazu geben. Unzulässig sind nach den Health Claims Angaben, dass ein Lebensmittel gegen bestimmte Krankheiten wirkt. Zum Beispiel die Aussage: „Calcium hilft gegen Osteoporose” ist nicht erlaubt. Ein Lebensmittel, das mit einem Gesundheitsvorteil wirbt, muss immer ein den Anforderungen entsprechendes Nährwertprofil aufweisen. Das heißt, es darf einen bestimmten Gehalt an ungünstigen Nährstoffen wie beispielsweise Fette, Zucker oder Salz nicht überschreiten. Verbraucherschützer begrüßen die Erstellung der Health Claims, geben aber zu Bedenken, dass solche Angaben dazu führen könnten, dass Verbraucher entsprechend ausgelobte Produkte bevorzugen, auch wenn sie möglicherweise mit künstlichen Vitaminen angereichert sind oder statt Honig synthetische Süßstoffe enthalten. Natürliche, wenig verarbeitete Lebensmittel, die nicht entsprechend beworben werden, könnten so ins Hintertreffen geraten. Kleine und mittelständische Firmen haben finanziell nicht die Möglichkeit, eigenständige Forschung zu betreiben, um die Wirkung ihrer Produkte bzw. deren Inhaltsstoffe zu belegen. Sie sind damit gegenüber Lebensmittelkonzernen im Nachteil. Für den Verbraucher haben die klaren Regeln den großen Vorteil, dass die Werbebotschaften einer wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen wurden. Alle Angaben, die sich auf den Nährwert oder die Gesundheit beziehen, müssen nachgewiesen sein. Hersteller, die ihre Produkte mit gesundheitsbezogenen Aussagen bewerben wollen, müssen sich zwar an strenge Vorschriften halten, profitieren aber auch von der höheren Glaubwürdigkeit ihrer Werbeaussagen. Ulrike Becker |