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Einkaufs-Tipps für Allergiker

Kennzeichnung erleichtert das Einkaufen

Sie haben es nicht leicht. Nicht nur, dass Allergiker mit ihren Beschwerden zu kämpfen haben, selbst der alltägliche Einkauf gestaltet sich zum Teil sehr schwierig. Eine Allergen-Kennzeichnung könnte helfen.

altFür Gesunde ist es schwer vorstellbar, bei jedem Griff ins Regal die Zutatenliste genau zu studieren. Wer an einer Allergie auf Lebensmittel beziehungsweise eine Zutat leidet, muss genau das tun. Denn an und für sich völlig harmlose Bestandteile können bei entsprechend veranlagten Menschen schwere Gesundheitsstörungen wie Atemnot, Hautausschlag oder sogar einen lebensbedrohlichen allergischen Schock auslösen.

Hauptallergene gut untersucht

Wunschvorstellung eines jeden Allergikers ist daher die vollständige Kennzeichnung der Zutaten bei verarbeiteten Produkten. Im Wesentlichen sind es vierzehn Lebensmittel, die besonders häufig eine Allergie verursachen. 90 Prozent der Nahrungsmittelallergiker reagieren auf sie.

Seit Ende 2005 müssen laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung elf dieser Hauptallergene und der Zusatzstoff Sulfit, häufig als Konservierungsmittel eingesetzt, auf der Verpackung aufgelistet sein oder im Produktnamen auftauchen, falls sie verwendet wurden. Lupine und Weichtiere sind seit Ende 2008 kennzeichnungspflichtig.

Immer zu kennzeichnen sind:

  • Glutenhaltiges Getreide
  • Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut
  • Schalenfrüchte
  • Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss,
  • Queenslandnuss
  • Eier
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Senf

  • Krebstiere

  • Fisch

  • Milch (einschließlich Laktose)

  • Sellerie
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als SO2 angegeben
  • Sesamsamen

  • Lupine

  • Weichtiere (z. B. Schnecken, Tintenfische)
 

Die Hersteller sind aber nicht nur verpflichtet, die allergene Zutat kenntlich zu machen, sondern auch das, was daraus hergestellt wurde. Dient beispielsweise Soja als Lecithinquelle, muss die Herkunft des Lecithins benannt werden. Vorgeschrieben ist zudem, dass zusammengesetzte Zutaten im Einzelnen aufzuführen sind.

So muss auf der Verpackung zu lesen sein, aus welchen Bestandteilen sich eine Gewürzmischung oder eine Fruchtzubereitung zusammensetzt. Nur wenn der Anteil im Lebensmittel unter zwei Prozent liegt und eine Zutat nicht zu den 14 Hauptallergenen zählt, darf sie sich noch hinter allgemeinen Bezeichnungen wie Gewürze, Gewürzmischungen oder Kräuter verstecken.

Echte Erleichterung?

Für viele Allergiker hat die EU-weite Kennzeichnungsregelung das Einkaufen leichter gemacht. Denn während sich vielleicht Krebstiere noch recht einfach vom Speiseplan streichen lassen, wird es doch enorm schwer, ohne besondere Kennzeichnung alle Ei-haltigen Produkte zu erkennen und zu meiden.

Problematisch ist es allerdings immer noch für diejenigen, die nicht auf eines der gut ein Dutzend Hauptallergene reagieren. Denn prinzipiell kann jedes Lebensmittel eine Allergie auslösen. Schwierig gestaltet sich für Betroffene zudem, dass die Deklarationspflicht nur für verpackte Ware gilt. Ob der Käsesalat an der Frischetheke mit Senf abgeschmeckt wurde, erfährt man in der Regel nicht.

Auch für diejenigen, die nur auf Spuren eines Allergens reagieren, bleibt die Situation unbefriedigend. Denn bisher ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, unbeabsichtigte minimale Restmengen zu kennzeichnen, die während der Produktion in die Ware gelangen können. Zwar ist auf einigen Produkten zu lesen „kann Spuren von … enthalten”, doch verpflichtend ist diese Angabe eben nicht.

Das bedeutet: Fehlt sie auf einem Produkt, kann der Verbraucher nicht sicher sein, ein verträgliches Lebensmittel zu kaufen. So bleibt der Einkauf für Allergiker ein Roulettespiel mit möglicherweise fatalen Unbekannten.

Manche Hersteller drucken die sogenannte Spurenkennzeichnung allerdings nur deshalb auf, um nicht für gesundheitliche Schäden haften zu müssen. Ob nun Spuren enthalten sind oder nicht. Durch diese Vorsichtsmaßnahme würden manche Betroffene ihren Speiseplan unnötig einschränken, gibt der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) zu bedenken.
Eine konkrete Hilfestellung für den Einkauf im Reformhaus bietet der Einkaufsführer für Allergiker. Er gibt einen Überblick über verschiedene Produkte des Reformhaus® und ihren Gehalt an allergenen Zutaten. Auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Zusatzstoffen und Schwefelung wird hier übrigens bewusst verzichtet. So ist es in den Richtlinien für Lebensmittel mit dem neuform-Zeichen vorgeschrieben.

Ulrike Becker

Weitere Infos unter www.daab.de beim Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB)

 

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